Mietschulden - Was nun?
"Mietschulden - Was nun?"-
Netzwerker für die Verbesserung der Hilfen in Kreuztal und Hilchenbach setzten sich mit Fragen der Angemessenheit von Wohnkosten, Mietschulden und deren Umgang auseinander Kreuztal.
Das Projekt DazuGehören der Alternative Lebensräume GmbH hatte in der vergangenen Woche zum 2. Netzwerktreffen eingeladen. Das Thema war: Mietschulden - Was nun? Zentrale Fragen, wie: Was kann ich tun, wenn ich die Miete nicht mehr zahlen kann? An wen wende ich mich? Wer kann weiterhelfen? Wann sind die Kosten für Wohnung und Heizung angemessen? - wurden von den Netzwerkern (Vertreter des Jobcenters, Ordnungsamtes, Sozialamtes, versch. Beratungsstellen, Wohnungsbaugenossenschaften usw.) angeregt erörtert. Deutlich wurde, oft kommen Menschen unverschuldet in eine Notsituation, in der die Mietzahlung schwierig wird.
Zum Thema Wohnungsnotlage zählen auch Fälle, in welchem Versorgungsunternehmen ihre Leistungen einstellen, weil Rechnungen nicht beglichen werden konnten. Oftmals, so Susanne Engel von DazuGehören, gerieten Menschen in die Schuldenfallen, weil sie Verbrauchsrechnungen nicht mehr begleichen könnten, eventuell Raten vereinbaren, den Überblick verlören und schlussendlich die Miete nicht mehr aufbringen könnten. Manche Finanzdecken seien so dünn gestrickt, dass nichts dazwischen kommen dürfe - hier früh genug anzusetzen, könne viel Not verhindern.
Wichtig ist, da waren sich die Teilnehmer einig, dass bei (drohenden) Mietschulden der Mieter in jedem Fall aktiv werden muss und frühzeitig den Kontakt zum Vermieter suche soll. Aus der Sicht der Vermieter stellte Hennig Beier von der LEG ihr "Versäumnismanagement" vor, welches dann greife, wenn ein Mieter in Verzug gerate. Hierbei, so betonte er, sei es wesentlich, wie der Mieter mitwirke. Wenn der Vermieter früh genug erfahre, dass es ein Problem geben könnte mit der Mietzahlung, sei man sehr offen, wenn es um Ratenzahlung oder ähnliches ginge. Es sei wichtig, dass die Betroffenen kommen würden, so Beier, denn dann sei es möglich an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten. Wenn sich säumige Mieter nicht rühren, liefe der "Mahnapparat" mit allen Konsequenzen und Kosten bis hin zur Räumungsklage.
Für Aha-Erkenntnisse sorgte in diesem Zusammenhang auch Wolfgang Münker vom Ordnungsamt, bei ihm landen die meisten Räumungsklagen. Im letzten Jahr waren dies in Kreuztal 45. Er würde die Info an das Sozialamt weiterleiten. Denn auch wer nicht im Bezug von Leistungen stehe, könne Hilfen bekommen. Bei Mietschulden und Räumungsklagen können Mieter das Sozialamt ansprechen und nach Einzelfallprüfung Hilfe bekommen.
Ein weiterer Punkt des Netzwerktreffens war der berücksichtigungsfähige Bedarf für Unterkunft und Heizung von SGB II-Berechtigten (Hartz IV). Hierzu referierte Nicole Springer vom Jobcenter den aktuellen Miet- und Heizkostenspiegel für die Region. Die Prüfung der individuellen Angemessenheit einer Wohnung sei immer eine Einzelfallentscheidung. Hierbei fänden generelle Kriterien, wie die aktuelle Marktsituation, ebenso wie individuelle Gesichtspunkte, bspw. gesundheitliche Verfassung, Berücksichtigung. Es sei daher wichtig, vor Anmietung einer neuen Wohnung vorab mit dem am neuen Wohnort zuständigen Jobcenter die Höhe der anerkennungsfähigen Unterkunftskosten zu klären. Das Jobcenter könne niemandem verbieten, eine bestimmte Wohnung anzumieten, hieß es. Doch es könne im Vorfeld auf nicht übernahmefähige Kosten und evtl. erforderlich werdende Zuzahlungen hinweisen, die ansonsten den Einstieg in eine Überschuldungssituation bedeuten könnten.
Angemessenen Kosten können demnach für Menschen im Leistungsbezug vom Jobcenter oder Sozialamt getragen werden.Auf der sicheren Seite sei man, wenn die Wohnung angemessen ist und der Mieter zustimme, dass das Jobcenter / die Grundsicherung die Miete direkt an den Vermieter überweise. Der Mieter braucht sich darum dann nicht zu kümmern und der Vermieter kann sich darauf verlassen, dass er die Miete sicher erhält. Menschen, die keine Leistungen vom Jobcenter oder der Grundsicherung erhalten, haben diese Sicherheit nicht. Hier besteht oftmals zusätzlich noch ein Informationsdefizit. Die bestehenden Hilfen könnten außerdem zukünftig noch besser vernetzt werden. DazuGehören wird eine Übersicht anfertigen, in der die Hilfeanbieter des Netzwerkes mit Ansprechpartner, Kontaktdaten und einer Kurzvorstellung ihres Angebotes vertreten sein werden. Jeder, der mit Menschen in Wohnungsnotlagen in Kontakt kommen kann, hat dann eine Liste zur Hand, die es ihm ermöglicht schnell und zielgerichtet Hilfe vermitteln zu können.
Gemeinsam möchten die Netzwerker auch weiter an einem Strang ziehen: Vermeiden von Wohnungsnot für Menschen im ländlichen Raum – bleibt nicht nur das Thema vom Projekt DazuGehören. Auch in Zukunft wird sich das Netzwerk damit befassen, zeitig die passenden Hilfen anzubieten.