Die Notbetreuung öffnet sich für Alleinerziehende, die
Informationen für Träger, Leitungen, Personal von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte)
Informationen für Eltern
deren Kinder in o.g. Einrichtungen und in der Kindertagespflege betreut werden Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote für erwerbstätige Alleinerziehende, sowie für Alleinerziehende, die sich in einer Abschlussprüfung befinden
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 16.03.2020 gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Kindertages-einrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtun-gen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte).
Eine neue Verordnung (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO), die heute vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgefertigt wurde und am Montag in Kraft tritt, sieht ab dem 27. April 2020 auch für Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich im Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, sowie deren Kinder eine Ausnahme vom Betretungsverbot vor, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts – organisiert werden kann. Es besteht damit für diese Alleinerziehenden ein Anspruch auf Kindertagesbetreuung für ihr Kind, bzw. für ihre Kinder.
Voraussetzungen sind der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten oder bei Abschlussprüfungen der schriftliche Nachweis der Schule oder Hochschule sowie eine Eigenerklärung der Alleinerziehenden, dass die Betreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.
Entsprechende Muster können auf der Homepage des MKFFI abgerufen werden.
Wir appellieren gleichwohl an alle Eltern, Kinder weiter nur dann betreuen zu lassen, wenn dies wirklich nicht anders geht.
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen