Aktuell

Elterninformation zur Kinderbetreuung in den Osterferien

Betreuung in den Osterferien von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen)

Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, muss auch in den Osterferien die Betreuung von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig und unabkömmlich sind, sichergestellt werden. Hierzu gelten die allgemeinen Regelungen gemäß der Information vom 14.03.2020 und die Aktualisierung vom 20.03.2020. Zur Umsetzung durch die Träger, bzw. Kindertagespflegestellen gelten die Regelungen und Empfehlungen aus den Fachempfehlungen. Zur Frage der Betreuung über die Osterfeiertage (Karfreitag bis Ostermontag) wird gesondert informiert.

(Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen)

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Unser Elternbrief mit Infos im Umgang mit Corona - Handlungshilfen

Stand 25.03.2020

Handlungshilfen und Schutzmaßnahmen für die Übergabe und Betreuung Ihrer Kinder in der Notbetreuung - Was Sie tun können und was wir tun:

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Corona: Notfall Kinderzuschlag für Familien mit geringen Einkommen

Das Bundesministerium hat ein Hilfspaket auf den Weg gebracht hat, um Familien mit geringen Einkommen zu unterstützen, die durch die Organisation der Kinderbetreuung und Verdienstausfall in finanzielle Notlagen geraten. Prüfen Sie Ihren Anspruch darauf. Bitte Link folgen: weiterführende Info für Eltern

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Wichtig für Eltern: Das Ministerium hat reagiert

und neue Regelungenn für die Betreuung am Wochenende herausgegeben sowie für Personen in kritischer Infrastruktur: Es ist ausreichend, wenn ein Elternteil dort beschäftigt ist und eine Bescheinigung vorlegen kann, um an der Notbetreuung zu partizipieren - lesen Sie die Details:

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